Verfahren zur Bestimmung der Stoffdichte und der Materialdichte von Schaumstoffen aus Kunststoffen und Kautschuk. Falls an dem zu prüfenden Material eine beim Formen/Extrudieren gebildete Schmelzhaut vorhanden ist, kann/können die Stoffdichte und/oder die Materialdichte bestimmt werden. Falls das Material keine Schmelzhaut aufweist, darf die Benennung „“Stoffdichte““ nicht verwendet werden.
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