Aschegehalt von Kunststoffproben (Kunststoffe, Kunststoffverbundmaterial) ist nach direktem Glühen der Probe in Anlehnung an DIN EN ISO 3451 als Masse bzw. Massenanteil zugänglich.
Die Probe wird bei hohen Temperaturen verbrannt (üblicherweise bei 950 °C, die genaue Temperatur richtet sich nach dem jeweiligen Kunststoffsystem). Durch anschließendes Ausglühen wird sichergestellt, dass der Verbrennungsrückstand vollständig in nicht weiter verbrennbare Asche überführt wurde. Der Fortschritt des Ausglühens wird über Wägung (bei Probeneinwaagen von bis zu 5 g kontinuierlich) verfolgt.
Die untersuchte Probenmasse wird entsprechend dem zu erwartenden Aschegehalt gewählt – so sind bei einer Einwaage von 100 g Aschegehalte von bis >0,01% normgerecht bestimmbar.
Für Probeneinwaagen von bis zu 5 g (erwarteter Aschegehalt 1%) ist die Aschebestimmung ideal mit der thermogravimetrischen Analyse (TGA) kombinierbar. Bei Untersuchungen an unbekannten Kunststoffproben empfiehlt sich vorab eine IR-Analyse (schwingungsspektroskopische Untersuchung) der Probe.
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